Allg. Informationspflicht nach VSBG-Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen:
Ich weise darauf hin, dass meinerseits keine Bereitschaft und auch keine Verpflichtung besteht, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.